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Mittwoch, 10.März 2010
Allgemeine Geschäftsbedingunen für Reisen mit der scandtrack touristik GmbH- nachfolgend: ST – 1. Abschluss des Reisevertragesa) Mit der Anmeldung bietet der Kunde ST den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. DieBenutzung der schriftlichen Anmeldeformulare wird empfohlen. 2. Zahlung des Reisepreisesa) ST kann Zahlung und Anzahlung auf den Reisepreis nur dann verlangen, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k BGB vor der Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis ausgehändigt worden ist. Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. 3. LeistungsänderungenÄnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. ST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zusetzen. Ggf. wird ST dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. ST ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträgliche Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtsortes (bei Busreisen und–transfers) vorzunehmen, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. 4. Preisänderungena) ST behält sich die Änderung der in seinen Katalogen und sonstigen Ausschreibungen angegebenen Preise vor. Eine Änderung kann insbesondere bei Inanspruchnahme preishöherer Zusatzkontingente, bei Änderung der Preise von Leistungsträgern für Beförderungskosten sowie bei der Änderung von Flughafen, Einreisegebühren und Wechselkursen erforderlich werden. Für Preisanpassungen nach Vertragsabschluss gilt Ziffer 4.b). Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, so ist ST berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen: Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann ST von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden. Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben wie Hafen-oder Flughafengebühren, kann ST den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen. Der Kunde hat unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz gegenüber ST geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den KundenDer Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert ST den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ST kann unter Beachtung der Regelung in § 651 i Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen: 6. Rücktritt und Kündigung durch STa) ST kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für ST und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch,wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. ST steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nichtersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche von ST im Übrigenbleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wievorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann ST auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kostengehen zu Lasten des Kunden. 7. Umbuchungen und ErsetzungsbefugnisBis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann der Kunde gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25,00 € eine Umbuchung vornehmen. ST ist danach nicht mehr verpflichtet, Umbuchungswünsche des Kunden entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird dem Kunden anheim gestellt, den Rücktritt nach Maßgabe der vorstehenden Klauseln zu erklären und ggf. die Neuanmeldung einer anderen Reise vorzunehmen. Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ST kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt eines Dritten sind die evtl. zusätzlichen Kosten und pauschale Gebühren in Höhe von 15,00 € sofort fällig, für diese und den Reisepreis haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner. 8. Kündigung infolge höherer GewaltErschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung. ST ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit sie im Vertrag umfasst sind, tragen ST und der Kunde je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten muss der Kunde tragen. 9. Beschränkung der Haftunga) Die vertragliche und die deliktische Haftung von ST ist auf einen Betrag von 4.500,00 EUR beschränkt, 10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- /Gesundheitsvorschriftena) Sofern in den Reisebeschreibungen von ST nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen die Kunden deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich den deutschen Personalausweis. Sollten nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, werden die Kunden darüber in Kenntnis gesetzt. 11. Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungena) Mängel oder Störungen sind den von ST eingesetzten Scouts und Reiseleitern vor Ort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an ST, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm aufdiesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu. Anzeigen gegenüber örtlichen Leistungsträgern genügen nicht. Die eingesetzten Scouts und Reiseleiter von ST sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen ST anzuerkennen. 12. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährunga) Ansprüchenach den §§ 651 c-f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber: scandtrack touristik GmbH, Sperberstraße 25, 16556 Borgsdorf geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. 13. Flugreisena) Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Aus zwingenden Gründen notwendig werdende Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers durch den ausführenden Luftfrachtführer. ST wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 14 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln oder Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden oder durch die Reiseleiter direkt. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen zu informieren. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden LuftfahrtunternehmensDie EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet ST als Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ST verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald ST weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss ST den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss ST den Kunden über den Wechsel informieren. ST muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Auf Ziffer 13 wird verwiesen. Die „Black List" ist auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. 15. GepäckbeförderungGepäck wird im normalen Umfang befördert (bei Flugreisen bis zu 20 kg pro Gast). Das bedeutet, pro Person (maximal) einen Koffer und ein Stück Handgepäck. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von ST. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Kofferbeschädigungen oder -verlust sind unmittelbar gegenüber dem Beförderungspersonal und unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung zu melden. 16. GerichtsstandFür das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für alle Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Borgsdorf (Amtsgericht Oranienburg), der Sitz von ST. 17. AllgemeinesDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen, dasselbe gilt für die Bestimmungen in der Rubrik „..." und den Allgemeinen Reisebedingungen. scandtrack touristik GmbH
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