Für die private, nichtkommerzielle Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern der EU nach Finnland, Norwegen und Schweden gelten folgende Bestimmungen:
Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochips oder einer gut lesbaren Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm 11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle das zum Ablesen des Mikrochips notwendige Lesegerät zur Verfügung stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung vorgenommen sein.
Tollwutimpfung und Antikörpertiter (Schweden und Norwegen)
Das Tier muss gegen Tollwut geimpft werden, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)
Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich). Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmäßig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig.
Tollwutimpfung (Finnland)
Das Tier muss gegen Tollwut mit einem inaktiven Impfstoff mit zumindest einer Antigen-Einheit pro Dosis (WHO Standard) geimpft sein. Die Tollwutimpfung und eine Wiederholungsimpfung müssen, sofern erforderlich, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt worden sein. Das Tier muss vor der Tollwutimpfung identifiziert worden sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Import durchgeführt worden sein. Bei einer Wiederholungsimpfung ist die Wartezeit von 21 Tagen nicht erforderlich, wenn diese Impfung innerhalb des Wirkungszeitraums der vorherigen Impfung vorgenommen wurde. Ungeimpfte junge Tiere dürfen nicht nach Finnland eingeführt werden.
Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels, das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen oder Schweden entwurmt werden (in Finnland 30 Tage vor Ankunft). Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden (nur Norwegen). Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden
Heimtierausweis
Zu dem Haustier muss eine Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis) vorliegen, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern nach Schweden und Norwegen einreisen, müssen zusammen mit den für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt werden (Deklaration).
In Finnland gelten die Bestimmungen zur Grenzkontrolle nur für die Haustiereinfuhr aus Nicht-EU-Ländern.
Für Haustiere die aus der Schweiz nach Schweden oder Norwegen eingeführt werden gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einfuhr aus Ländern der EU.
Für Norwegen gelten Einfuhrverbote für bestimmte Hunderassen (Pitbullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, etc.)
Unter den folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen zur Einfuhr von Haustieren in die einzelnen Länder:
Schweden
Offizieller Link zur Haustiermitnahme nach Schweden
Link mit weiterführenden Infos vom schwedischen Landwirtschaftsamt
Norwegen
Offizieller Link zur Haustiermitnahme nach Norwegen
weiterführende Informationen des norwegischen Amtes für Lebensmittelsicherheit zur Haustiermitnahme
aus EU-Ländern
aus Nicht-EU-Ländern (Bsp. Schweiz)
Finnland
Offizieller Link zur Haustiermitnahme nach Finnland
weiterführende Informationen des finnischen Amtes für Lebensmittelsicherheit zur Mitnahme von Haustieren
aus EU-Ländern
aus nicht EU-Ländern










