Zollbestimmungen
Einfuhrverbot von Betäubungsmitteln, Drogen, Injektionsspritzen und Kanülen, Dopingmitteln für Schweden
EU-Bürger über 20 Jahre können Produkte (außer Tabakwaren und Alkoholika) in unbegrenzter Menge nach Schweden einführen, solange sie zum privaten Gebrauch bestimmt sind.
Einreise für Deutsche nach Schweden
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt
Der gültige Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Aufgrund europäischer Vorgaben sind die Kindereinträge im Reisepass der ab dem
26.06.2012 nicht mehr gültig. Alle Kinder müssen ab diesem Datum über ein eigenes Reisedokument verfügen, um die Grenzen überschreiten zu dürfen. Die Gültigkeit des Reisepasses der Eltern bleibt uneingeschränkt.
Einreise für Österreicher nach Schweden
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt.
Der gültige Reisepass oder Personalausweis ist erforderlich.
Einreise für Schweizer nach Schweden
Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt.
Der gültige Reisepass oder die gültige Identitätskarte ist erforderlich.
Für die Staatsangehörigen der Schweiz gelten bezüglich Einreise und Aufenthalt/Arbeitsaufenthalt in Schweden wie auch in den EU-Staaten dieselben Bestimmungen wie für EU-Bürger.
Führerschein/Kennzeichen
Für Reisende aus EU-Ländern sind für einen vorübergehenden Aufenthalt in Schweden der nationale Führerschein und die nationale Zulassung ausreichend. Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein.
Haftpflichtversicherung in Schweden
In Schweden besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das amtliche deutsche Kennzeichen (keine Zollnummer) genügt zwar in Schweden für Kraftfahrzeuge aller Art als Nachweis einer bestehenden Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Für eventuelle Schadensfälle oder Polizeikontrollen wird die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte auf der Reise nach Schweden jedoch dringend empfohlen; sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Kraftfahrzeugsteuern in Schweden: Ausländische private PKW bis zu neun Sitzplätzen sind ein Jahr lang steuerfrei.
Straßennetz in Schweden
Gut ausgebaut; auch im Norden
Verkehrsvorschriften in Schweden
Rechtsverkehr
Höchstgeschwindigkeiten in Schweden:
Im Ort: 50 km/h (teilweise niedriger ausgeschildert)
Außerhalb: Kfz bis 3,5 t 70-90 km/h bzw. entsprechend der Ausschilderung, Kfz über 3,5t max. 80km/h
Autobahn: 110 km/h; Pkw mit Anhängern nur 80 km/h; mit ungebremstem Anhänger, wenn Gewicht 1/6 des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt: überall nur 40 km/h; Kfz über 3,5 t max. 90 km/h
Straßenbahn hat in Schweden immer Vorfahrt.
Motorrad- und Mopedfahrer: Schutzhelm-Pflicht
Anschnallpflicht auf allen Sitzplätzen, Kinder bis 7 Jahre nur mit Kindersitz
Abblendlicht: Generell einschalten, auch am Tag; Nebelschlussleuchten dürfen nicht eingeschaltet werden.
Halteverbot bei durchgehender gelber Linie am Fahrbahnrand; eine gestrichelte gelbe Linie oder eine gelbe Zick-Zack-Linie am Fahrbahnrand bzw. das deutsche Schild "Eingeschränktes Halteverbot" bedeuten "Parkverbot". In großen Städten gelten oft Sonderregelungen; bei Unklarheiten vor Ort nachfragen!
Promillegrenze: 0,2!, ab 0,3 Promille Führerscheinentzug
Der RECHTE FAHRBAHNRAND kann bei entsprechender Markierung zum Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen genutzt werden.
Unfälle (auch mit Wild) sofort melden!
Bußgelder für Verkehrsverstöße sind sofort zu bezahlen. Diese sind in Schweden höher als in Deutschland (besonders bei Alkoholdelikten).
Geschwindigkeitsübertretungen werden in Schweden besonders schwer bestraft (bis zum sofortigen Kfz-Einzug).
Notruf: Polizei, Feuerwehr und Unfallrettung: 112
Pannenhilfe rund um die Uhr (0 20) 912 912
Treibstoff in Schweden
Preise je Liter
Bleifrei Super "Blyfri 95" ca. 10,69 SEK
Bleifrei Super Plus "Blyfri 98" ca. 10,99 SEK
Diesel ca. 10,39 SEK
Blyfri 95 ist in Schweden flächendeckend vorhanden, Blyfri 98 und Diesel gibt es nicht an allen Tankstellen.
Im hohen Norden: wenige Tankstellen, jede Tankmöglichkeit nutzen!
Transport von max. 30 Litern in Reservekanistern innerhalb des Landes erlaubt
Zollfreie Einfuhr: max. 10 Liter Kraftstoff
Auf Fähren nach Schweden: Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister aus Sicherheitsgründen teilweise verboten
Informationen dazu bei der jeweiligen Reederei
An Automaten-Zapfsäulen außerhalb der Öffnungszeiten mit 100SEK-Scheinen (teilweise auch mit 20 oder 50SEK-Scheinen) bzw. mit Kreditkarten Benzin (nicht immer auch Diesel) tanken möglich.
Währung in Schweden
Währungseinheit: Schwedische Krone (SEK)
1 SEK = 100 Öre.
1 US-$ = ca. 6,96 SEK
1 € = ca. 9,27 SEK
Einfuhr Fremdwährung nach Schweden: unbeschränkt
Einfuhr Landeswährung nach Schweden: unbeschränkt
Ausfuhr Fremdwährung aus Schweden: unbeschränkt
Ausfuhr Landeswährung aus Schweden: unbeschränkt
Umtausch: Der Euro wird in Geschäften mit außen angebrachtem Euro-Zeichen als Zahlungsmittel akzeptiert. Internationale Kreditkarten: fast überall akzeptiert
Geldabhebung bei allen Banken möglich
Geldautomat: in Schweden zahlreich vorhanden; Verwendung von EC-Karten (mit PIN) und Kreditkarten möglich
Reiseschecks: möglich.
Trinkgeld in Schweden
In Hotels und Restaurants im Rechnungsbetrag inbegriffen
Trinkgeld für guten Service dennoch angebracht
Taxi: Fahrpreis aufrunden







