leistet Entschädigung, z.B. bei
- außerplanmäßiger Beendigung der Reise
- unfreiwillig verlängertem Aufenthalt aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung
- außerplanmäßiger Rückreise und verlängertem Aufenthalt aufgrund Elementarereignissen
Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.
Gegenstand der Versicherung:
Die EUROPÄISCHE leistet weitere Entschädigung bei
- nicht genutzten Reiseleistungen
- verlängertem Aufenthalt
- Unerbrechung der Rundreise
- Elementarereignissen während der Reise
Abbruch der Reise / außerplanmäßige Beendigung:
Kann die Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht planmäßig beendet werden, erstattet die EUROPÄISCHE die zusätzlichen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, sofern die Rückreise mitgebucht und mitversichert worden sind.







