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Sonntag, 5.Februar 2012
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Reisekrankenversicherung

erstattet die Kosten u. a. für

 

  • im Ausland notwendige Arzt- und Krankenhauskosten
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
  • die Bestattung im Ausland oder die Überführung

 

Als Land gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.

 

Der Selbstbehalt beträgt 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungen im Ausland. Er entfällt bei Vorab- Beteiligung anderer Leistungsträger und bei minderjährigen Kindern.

 

Gegenstand der Versicherung :

Die EUROPÄISCHE leistet bei einer versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen Entschädigung für die Kosten der

a) Heilbehandlungen im Ausland

b) Krankentransporte

c) Überführung bei Tod

 

Heilbehandlungen im Ausland :

a) ambulante Heilbehandlungen

b) stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen

c) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel

d) bei einer Frühgeburt (Heilbehandlung des Neugeborenen bis 50.000 €)

e) schmerzstillende Zahnbehandlungen

f) Hilfsmittel (z.B. Gehilfen, Miete eines Rollstuhls)

 

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