erstattet die Kosten u. a. für
- im Ausland notwendige Arzt- und Krankenhauskosten
- den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
- die Bestattung im Ausland oder die Überführung
Als Land gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Der Selbstbehalt beträgt 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungen im Ausland. Er entfällt bei Vorab- Beteiligung anderer Leistungsträger und bei minderjährigen Kindern.
Gegenstand der Versicherung :
Die EUROPÄISCHE leistet bei einer versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen Entschädigung für die Kosten der
a) Heilbehandlungen im Ausland
b) Krankentransporte
c) Überführung bei Tod
Heilbehandlungen im Ausland :
a) ambulante Heilbehandlungen
b) stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen
c) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
d) bei einer Frühgeburt (Heilbehandlung des Neugeborenen bis 50.000 €)
e) schmerzstillende Zahnbehandlungen
f) Hilfsmittel (z.B. Gehilfen, Miete eines Rollstuhls)







