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Die Versicherung leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person bzw. Familie abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch
- Straftat eines Dritten
- Unfall eines Transportmittels
- Feuer oder Elementarereignisse
- Laptops sind versichert bis insgesamt 500 Euro
- Sportgeräte sind versichert bis insgesamt 25 % der Versicherungssumme
- Video- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert
- Die Versicherung erstattet die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.
Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisegepäckversicherung nicht abdecken kann. So ist beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert.
Der Selbstbehalt beträgt 100 € je Versicherungsfall. Er entfällt bei Vorab- Beteiligung anderer Leistungsträger oder bei aufgegebenem Fluggepäck.
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
- Straftat eines Dritten
- Unfall eines Transportmittels
- Feuer, Explosion, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Im Versicherungsfall erstattet die EUROPÄISCHE bis zur Höhe der Versicherungssumme für
- abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert
- beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert
- Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert
- amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung