RundumSorglos-Schutz | Reisekrankenversicherung | |
Reiserücktritt inkl. -abbruch | Reisegepäckversicherung |
Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstattet die Versicherung u.a. die Kosten für
- notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
- Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Der Selbstbehalt beträgt 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungen im Ausland.
Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:
- erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 50 € bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt.
- erstattet die Versicherung die Kosten den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
Die Versicherung organisiert und übernimmt die Mehrkosten für die Rückholung von mitreisenden Kindern unter 16 Jahren, wenn sie wegen Unfall oder akut eingetretener Krankheit der versicherten Person nicht mehr betreut werden können. Dies gilt nur bei Familientarifen!
Die Notrufzentrale:
- informiert u.a. auf Anfrage vor und während der Reise über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung während der Reise.
- berät bei Abhandenkommen von Medikamenten über mögliche Ersatzpräparate
Die Notrufzentrale erbringt Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt in Form von:
- Betreuung: Übermittlung von Informationen zwischen den behandelnden Ärzten und dem Hausarzt der versicherten Person; auf Wunsch Einbeziehung der Angehörigen.
- Krankenbesuch: Auf Wunsch organisiert die Versicherung die Reise für einen nahen Angehörigen und zahlt die Beförderungskosten, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert.
- Kostenübernahmegarantie: bis zu 15.000 €. Die Versicherung übernimmt die Abwicklung der Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, bei denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen auf der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert.
Der Selbstbehalt beträgt 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungen im Ausland. Er entfällt bei Vorab- Beteiligung anderer Leistungsträger und bei minderjährigen Kindern.
Die EUROPÄISCHE leistet bei einer versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen Entschädigung für die Kosten der
- Heilbehandlungen im Ausland
- Krankentransporte
- Überführung bei Tod
- ambulante Heilbehandlungen
- stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
- bei einer Frühgeburt (Heilbehandlung des Neugeborenen bis 50.000 €)
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Hilfsmittel (z.B. Gehilfen, Miete eines Rollstuhls)