- nachfolgend nur: ST –
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen ST und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a-y BGB und den Artikeln 250 und 252 des EGBGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. eine Reisevermittlung) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung bietet der (Anmelder-)Kunde ST den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage des Reisekataloges bzw. der Reisebeschreibung im Internet verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, auf elektronischem Wege (E-Mail/online Buchung) oder fernmündlich erfolgen, nachdem der Kunde von ST i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde. Die Benutzung der schriftlichen Anmeldeformulare oder der online Buchung über die Website von ST wird empfohlen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder(Kunden) auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder(Kunde) wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche Erklärung eine entsprechende Verpflichtung übernommen hat.
c) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung zustande, welche ST entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen unter Beachtung von Ziffer 10.d) dieser Bedingungen allein nach dem der jeweiligen Buchung zugrunde liegenden, aktuellsten im Reisekatalog und/oder der Reisebeschreibung im Internet enthaltenen Leistungsbeschreibung sowie den sonstigen Reiseunterlagen (Anmeldung und Bestätigung). Abweichende Leistungen, z.B. Sonderwünsche und individuelle Vereinbarungen, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von ST ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger/Reisebestätigung bestätigt werden.
d) Im eigenen Interesse ist der Kunde angehalten, die ihm übersandten Reiseunterlagen (Anmeldung und Bestätigung) nach Erhalt sorgsam zu prüfen. Der in den Reiseunterlagen eingetragene Name muss mit dem tatsächlichen Familiennamen It. Personalausweis bzw. Reisepass übereinstimmen. Bei Nichtübereinstimmung können Behörden - vor allem beim Rückflug aus dem Ausland - in vielen Fällen die Ausreise verweigern. ST haftet in diesem Fall nicht für die Rückbeförderung, es sei denn, ST hat die Nichtübereinstimmung zu vertreten.
e) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) haben weder Vertretungs- noch Empfangsvollmacht und sind daher durch ST nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ST hinausgehen oder im Widerspruch zur Reisebestätigung und/oder dem Reisekatalog bzw. der Reisebeschreibung im Internet stehen.
f) Für Preisermäßigungen – z.B. Kinderermäßigungen, Ermäßigung aufgrund bestimmter Teilnehmeranzahl, etc.– ist das Alter bzw. die Teilnehmeranzahl, etc. bei Reiseantritt und nicht zum Anmeldezeitpunkt maßgebend und daher vom Kunden bei der Anmeldung zutreffend anzugeben. Bei falscher Alters- und Teilnehmerangabe, etc. bzw. durch den Kunden nach Anmeldung geänderter Teilnehmeranzahl (z.B. durch Teilstornierung) wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt bzw. teilnehmerbedingt, etc. zutreffenden Reisepreis entsprechend den Preisangaben von ST vorgenommen
g) Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ST vor, an das ST für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern ST auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem ST.
h) Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss zusätzlich:
• Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
• Dem Kunden stehen zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
• Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
• Soweit der Vertragstext von ST gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
• Mit der Bestätigung des Buttons (Schaltfläche) „kostenpflichtig Buchen“ oder in vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
• Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
• Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen eines Vertrages
• Der Vertrag kommt erst durch Zugang der Reisebestätigung beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
i) ST weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Telefax, E-Mail, online), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651a BGB (siehe hierzu auch Ziff.6 ). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Zahlung des Reisepreises
ST kann Zahlung und Anzahlung auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur dann verlangen, wenn ein Kundengeldabsicherungsvertrag i.S.d. § 651 t BGB besteht und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 r BGB mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise vor der Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis ausgehändigt worden ist. ST hat als Veranstalter zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
a) Unter Beachtung von Ziffer 2. a) dieser Bedingungen kann ST gegenüber dem (Anmelder-)Kunden nach Vertragsschluss eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Teilnehmer verlangen, die sofort fällig ist. Bei Buchung einer Pauschalreise mit Flug kann ST nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30% des Reisepreises pro Teilnehmer verlangen, die sofort fällig ist. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig.
b) Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin unter Beachtung der Ziffer 2a) gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs), sofern die Reise nicht mehr aus einem in Ziffer 10. genannten Grund abgesagt werden kann.
c) Buchungen innerhalb vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Übergabe der vollständigen Reiseunterlagen unter Einschluss des Sicherungsscheins.
d) Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer auf das von ST benannte Konto zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Die durch den Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §§ 651 t, 651 r BGB insolvenzgesichert. Ein Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.
e) Geht der Zahlungsbetrag nach Ziffer 2.b) c) d); 11. dieser Bedingungen nicht sofort bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung oder nach Fälligkeit der Restzahlung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ST berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird ST die gemäß Ziffer 6 berechneten Kosten als Schadenersatz geltend machen. Die vorstehenden Rechte von ST bestehen nicht, wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Kunden oder allein oder überwiegend von ST zu vertreten ist.
f) Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich. OHNE Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
g) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reiseunterlagen
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder(Kunden) bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit ST in Verbindung zu setzen.
4. Leistungsänderungen, die nicht den Reisepreis betreffen
ST behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungsänderungen zu erklären.
a) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nicht den Reisepreis betreffen und die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ST vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ST ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
b) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten Frist von 14 Tagen
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der ST eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von ST zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber ST reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss ST innerhalb der gesetzten Frist zugehen. Nur mittels ausdrücklicher Erklärung kann der Kunde eine ihm angebotene Ersatzreise wählen (§ 651g Abs. 2 BGB). Wenn der Kunde gegenüber ST nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen (§ 651g Abs. 2 Satz 3 BGB). Hierauf ist der Kunde in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ST für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Änderungen des Reisepreises
a) ST behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
• Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
• Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
• Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
b) ST hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
c) Übersteigt die im Vertrag vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Preisänderung gesetzten Frist von 14 Tagen
• entweder die Preisänderung anzunehmen oder
• unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
• die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn ST eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von ST zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber ST reagiert, dann kann er entweder der Preisänderung zustimmen, die Teilnahme an der angebotenen Ersatzreise verlangen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss ST innerhalb der gesetzten Frist zugehen. Nur mittels ausdrücklicher Erklärung kann der Kunde eine ihm angebotene Ersatzreise wählen (§ 651g Abs. 2 BGB). Wenn der Kunde gegenüber ST nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preisänderung als angenommen (§ 651g Abs. 2 Satz 3 BGB). Hierauf ist der Kunde in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
d) ST ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.a) genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.
6.Rücktritt durch den Kunden
a) Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt ist gegenüber ST zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ST oder dem Reisevermittler. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ST eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ST unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären
c) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von ST ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was ST durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch ST zu begründen sind. ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
d) Bei Busreisen, Reisen mit PKW und Fähre und Reisen mit Eigenanreise werden von ST je Kunden bei
• Rücktritt bis 30. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens jedoch 40,- €
• Rücktritt vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
• Rücktritt vom 14. bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• Rücktritt vom 9. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
• Rücktritt 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
• Rücktritt bei Nichtanreise (no show) oder am Tag der Anreise 95 % des Reisepreises
verlangt. Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen) in voller Höhe anfallen.
e) Bei Flugreisen werden von ST je Kunden bei
• Rücktritt bis 30. Tag vor Reisebeginn:30% des Reisepreises, mindestens jedoch 40,- €
• Rücktritt vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
• Rücktritt vom 14. bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
• Rücktritt vom 9. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
• Rücktritt 1 Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises
• Rücktritt bei Nichtanreise (no show) oder am Tag der Anreise 95 % des Reisepreises
verlangt. Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen) in voller Höhe anfallen.
f) Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die ST zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
g) Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen) in voller Höhe anfallen.
h) ST behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ST nachweist, dass ST wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was ST durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
i) ST kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich darauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
j) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von ST durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ST 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich gegen die Stornokostenforderung von ST in einem gewissen Umfang zu versichern. Der genaue Versicherungsumfang ist in den einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt.
k) Ist ST infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat ST unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung ST bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. ST wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Reiserücktrittsversicherung
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der ST empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
• Reiserücktrittkostenversicherung,
• Reisegepäckversicherung,
• Reiseabbruchversicherung,
• Reiseunfallversicherung,
• Reisekrankenversicherung
Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
9. Kündigung durch ST aus verhaltensbedingten Gründen
ST kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für ST und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. ST steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche von ST im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann ST auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
ST kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn
a) ST in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
c) Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber durch ST spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde, jedoch spätestens:
• 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
• 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen
• 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
d) Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ST unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
e) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat ST unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
11. Übertragung des Vertrages/Reisendenwechsel/Umbuchung
a) Der Kunde kann bis zum Reiseantritt auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde muss gegenüber ST sein Ersetzungsverlangen mindestens 7 Tage vor Reisebeginn erklären. Auf Ziffer 1.d) dieser Bedingungen wird hingewiesen. ST kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt eines Dritten sind die evtl. zusätzlichen Kosten zzgl. pauschaler Gebühren in Höhe von 35,00 € sofort fällig, für diese und den Reisepreis haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner. Ziffer 2. f) dieser Bedingungen ist zu beachten.
b) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Reiseteilnehmer, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern ST seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat.
Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird ST dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 35 als vereinbart.
c) Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
12. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) ST haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ST sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. ST haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ST ursächlich war
c) ST haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder gleichwertige Fälle, von denen die Leistungen von ST oder deren Leistungsträgern, Reisevermittler und Lieferanten beeinflusst werden.
d) ST haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust, Untergang und/oder die Beschädigung der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
e) ST ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die in Katalogen und auf der Website von ST verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Einzelnen Angaben zu den Leistungen beruhen jedoch teilweise auf den Angaben von Drittanbietern, so dass eine Garantie hierfür von ST nicht übernommen wird. Sämtliche in Katalogen und auf der Website von ST dargestellten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. ST haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung zum Zeitpunkt der Anmeldung. ST übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter. Soweit in Katalogen oder auf der Website von ST Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen angezeigt werden, dienen diese lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind jedoch allein die örtlichen Angaben, die dem Kunden in der entsprechenden Reisebestätigung gemacht werden. Die genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit ST fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Die Haftung von ST für das Kennenmüssen solcher Umstände ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
f) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, kann sich ST gegenüber dem Kunden auf diese Vorschriften berufen.
g) Kommt ST die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Das Warschauer Übereinkommen in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Verluste und Beschädigungen von Gepäck und in Ausnahmefällen die Haftung für Tod und Verletzungen. Sofern ST in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet ST nach dem für diesen geltenden Bestimmungen.
h) Kommt ST bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
i) Kommt der Kunde im Falle von Gepäckschäden oder –verlusten seinen Obliegenheit insbesondere gem. Ziffer 14. und 18. dieser Bedingungen nicht nach, verliert er darauf beruhende Ansprüche gegen ST gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, es wird ein Schaden wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von ST oder eines Erfüllungsgehilfen geltend gemacht.
j) Hat der Reisende gegen ST Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat oder nach Maßgabe
(1) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46 vom 17.2.2004, S. 1),
(2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 14),
(3) der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 24),
(4) der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 1) oder
(5) der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 1). Hat der Kunde gegen ST Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag gemäß § 651p Abs. 3 BGB anrechnen lassen.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- /Gesundheitsvorschriften
a) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn ST nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. ST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ST mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ST eigene Pflichten verletzt hat.
b) Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann ST den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
14. Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Reiseunterlagen
Der Kunde hat ST oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von ST mitgeteilten Frist erhält.
b) Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit ST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach§ 651n BGB geltend machen.
Mängel oder Störungen sind der in den Reiseunterlagen benannten Reiseleitung von ST vor Ort unverzüglich mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, so sind etwaige Reisemängel ST an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 22). Dazu wird eine sofortige Mitteilung an ST, worin die Mängel beschrieben sind und um welche Abhilfe nachgesucht wird empfohlen. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu. Anzeigen gegenüber sonstigen örtlichen Leistungsträgern genügen nicht. Die eingesetzten Scouts und die örtliche Reiseleitung von ST sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen ST anzuerkennen. Ist dem Mangel im Ganzen oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden.
c) Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er ST zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe ST verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
15. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen ST an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.
16. Flugreisen
a) Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Aus zwingenden Gründen notwendig werdende Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers durch den ausführenden Luftfrachtführer. ST wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln oder Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden oder durch die Reiseleiter direkt. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen zu informieren.
b) Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen.
c) Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an ST als Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) zu richten.
d) Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 120 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit. Ausnahmen sind den Flugplänen zu entnehmen. Bei Nichterscheinen zu dem oben angegebenen Zeitpunkt, ist der ausführende Luftfrachtführer berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu verfügen. Ein Nichterscheinen („no show“) wird als Rücktritt nach Ziffer 5. dieser Bedingungen gewertet.
e) Die Beförderung von Schwangeren kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist daher ST unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geklärt werden können.
17. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet ST als ST, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ST verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald ST weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss ST den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss ST den Kunden über den Wechsel informieren. ST muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.
18. Gepäckbeförderung, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Gepäck wird im normalen Umfang befördert (bei Flug- und Busreisen bis zu 20 kg pro Gast). Das bedeutet, pro Person (maximal) einen Koffer und ein Stück Handgepäck. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von ST. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass sofern das Gepäck des Kunden bei Flug- oder Busreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat oder bei Busreisen bei der örtlichen Reiseleitung und gegenüber ST am Sitz der Firma, vornehmen muss. Flug- und Busgesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Gleichlautende Pflichten treffen den Kunden für Gepäck und sonstige Sachen der in der Reisanmeldung mit aufgeführten Kunden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
19. Zollbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
20. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ST findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen ST im Ausland für die Haftung von ST dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
a) Der Kunde kann ST nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
b) Für Klagen von ST gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart.
c) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
(1) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und ST anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
(2) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
21. Hinweis für Verbraucher
a) Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber ST geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
b) ST weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ST nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für ST verpflichtend würde, informiert ST den Kunden hierüber in geeigneter Form. ST weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden hin, welche sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr befindet.
22. Allgemeines
a) Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
c) Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.
d) Die ST zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und bedarfsbezogen weitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung, wobei die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden
e) Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen ST zur Anfechtung des Reisevertrages.
f) Firmensitz von ST ist:
scandtrack Touristik GmbH
Sperberstrasse 25,16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf,
HRB 6169 OPR
T +49 (0) 3303 29 73 111
F +49 (0) 3303 29 73 112
Email: info@scandtrack.de
www.scandtrack.de
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Geschäftsführer: Jens Freudenberg
Stand: 24.02.2020