RundumSorglos-Schutz | Reisekrankenversicherung | |
Reiserücktritt inkl. -abbruch | Reisegepäckversicherung |
Versichert ist u.a.:
- Stornierung: Die Versicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren muss.
- Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzt die Versicherung Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
- Verspäteter Reiseantritt: Die Versicherung erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.
Versicherte Gründe sind u.a.:
unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Organspende
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
Es gibt aber auch Risiken, die eine Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule der Tochter die Röteln grassieren), ersetzet die Versicherung die Stornokosten nicht.
Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.
- Stornierung der Reise
- bei verspäteten Reiseantritt
- für Reisevermittlungsentgelte
- Tod
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Schulprüfungen
(Versetzung in eine nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen, sofern der Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tage nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll)