Eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt.

Alles drin — die Versicherung plant für Sie bereits das Unvorhersehbare mit ein, damit Sie vor, während und nach der Reise kein Risiko eingehen müssen. Die Reiserücktrittsversicherung bewahrt vor Stornokosten, die Reiseabbruchversicherung kommt für zusätzliche Rückreisekosten auf. Verspätet ausgelieferte Koffer? Die Reisegepäckversicherung erstattet die Ersatzkäufe, die Reisekrankenversicherung übernimmt u. a. Heilbehandlungs- und Krankenrücktransportkosten und der RundumSorglos-Service berät schnell und sicher oder hilft bei Verlust von Reisedokumenten.

 

 

1. Stornokostenversicherung

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Die Versicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzt die Versicherung die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Die Versicherung erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

 

Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.

 

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-

2. Service-Plus für Sie: Medizinische Stornoberatung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Experten sind dann für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Die Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die Versicherung.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie die Medizinische Stornoberatung der Versicherung ein.
3. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

  •  die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum

Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person der Reise, die Sie soeben buchen, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-
Es gibt aber auch Risiken, die eine Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von der Versicherung nicht erstattet werden. 

4. Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstattet die Versicherung u.a. die Kosten für:

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort
  • die Bestattung im Ausland oder die Überführung.

 

Der Selbstbehalt bei Heilbehandlungen im Ausland beträgt 100 € je Versicherungsfall.

 

Bei medizinischen Notfällen erbringt die Notrufzentrale Beistandsleistungen wie z. B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs eines der versicherten Person nahe stehenden Menschen
  • Kostenvorschuss bis zu € 15.000,– gegenüber dem Krankenhaus
  • Übermittlung von Informationen zwischen den behandelnden Ärzten und dem Hausarzt der versicherten Person; auf Wunsch Einbeziehung der Angehörigen.

Die Versicherung organisiert und übernimmt die Mehrkosten für die Rückholung von mitreisenden Kindern unter 16 Jahren, wenn sie durch Unfall oder akkut eingetretener Krankheit der versicherten Person nicht mehr betreut werden können. Dies gilt nur bei Familientarifen.

Die Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Eine Reisekrankenversicherung kann aber nicht alle Risiken abdecken. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wussten, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert.

5. Reisegepäckversicherung

Erstattung des Zeitwerts des mitgeführten Reisegepäcks bzw. der Reparaturkosten bei Abhandenkommen oder Beschädigung durch

  •  Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignissen (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben)

 

Der Selbstbehalt  beträgt 100 € je Versicherungsfall.

 

Erstattung des Zeitwerts bzw. der Reparaturkosten, wenn aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
Erstattung der nachgewiesenen Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie erreicht.

Versicherungssummen:

  • EUR 2.000,- pro Einzelperson
  • EUR 4.000,- pro Familie/Objekttarif

Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisegepäckversicherung nicht abdecken kann. So ist beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert.

6. RundumSorglos-Service
  • Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln wie z.B. Kredit-, EC- oder Handy-Karten ist die Versicherung Ihnen bei der Sperrung der Karten behilflich.
  • Bei Verlust von Reisedokumenten ist die Versicherung Ihnen bei der Ersatzbeschaffung behilflich.
  • Bei Strafverfolgung streckt die Versicherung Ihnen Gerichts- Anwalts- und Dolmetscherkosten sowie ggf. eine Strafkaution bis zu EUR 12.500,- vor.

Information

Wir beraten Sie gern

Mo. bis Fr.
08:00 - 16:00 Uhr

03303 / 29 73 111

(Deutsches Festnetz)

info@scandtrack.de

scandtrack touristik GmbH Sperberstrasse 25 16556 Hohen Neuendorf Brandenburg Germany

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